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   VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807   

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VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807 (https://dejure.org/2020,18055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807 (https://dejure.org/2020,18055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 21 ZB 18.1807 (https://dejure.org/2020,18055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; HebG § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2; BayHebBO § 3 Abs. 2 S. 1
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • rewis.io

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Berufsbezeichnung "Hebamme" aufgrund unterbliebener Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei schwieriger Geburt und versuchtes Vertuschen der Tat - Schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Das setzt voraus, dass der Betreffende wesentliche Berufspflichten missachtet hat und die anzustellende Prognose eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass er auch künftig seine Berufspflichten nicht beachten wird (BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 - juris Rn. 16, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris, zum Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit; U.v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 - juris, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG B.v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 - juris Rn. 9, Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 - juris Rn. 8 und B.v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 - juris Rn. 15, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen fortgesetzten Abrechnungsbetrugs; NdsOVG, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 18, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - juris Rn. 2, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit).

    Diese Trennung gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG U.v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Im Wiedererteilungsverfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens, der zeitliche Abstand zu den die Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen sowie alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v.15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 7 m.w.N., U.v. 28.4.2010, a.a.O. juris Rn. 11).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Angesichts der strikten Rechtsfolge des § 3 Abs. 2 HebG 1985 muss dem mit dem Widerruf bewirkten Eingriff in die Berufsfreiheit bereits bei der Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit hinreichend Rechnung getragen werden, um das Übermaßverbot zu wahren (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 - juris).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris, zum Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit; U.v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 - juris, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG B.v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 - juris Rn. 9, Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 - juris Rn. 8 und B.v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 - juris Rn. 15, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen fortgesetzten Abrechnungsbetrugs; NdsOVG, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 18, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - juris Rn. 2, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Das Verwaltungsgericht ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass im Ordnungsrecht insbesondere die im rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden könnten (UA S. 10; BVerwG, B.v.18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 10 f. und 12).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Der Gesetzgeber selbst hat dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 8 Abs. 1 BÄO dadurch Rechnung getragen, dass er u.a. für den Fall eines Widerrufs der Approbation dann, wenn die Verhaltensweise des Arztes nach Abschluss des Widerrufsverfahrens mit Blick etwa auf die Zuverlässigkeit eine günstige Prognose erlaubt, die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine vorübergehende Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs zu erhalten (BVerwG U.v. 16.9.1997 - 3 C 12/95 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Im Wiedererteilungsverfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens, der zeitliche Abstand zu den die Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen sowie alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v.15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 7 m.w.N., U.v. 28.4.2010, a.a.O. juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris, zum Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit; U.v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 - juris, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG B.v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 - juris Rn. 9, Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 - juris Rn. 8 und B.v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 - juris Rn. 15, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen fortgesetzten Abrechnungsbetrugs; NdsOVG, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 18, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - juris Rn. 2, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807
    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris, zum Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit; U.v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 - juris, zum Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG B.v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 - juris Rn. 9, Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 - juris Rn. 8 und B.v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 - juris Rn. 15, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen fortgesetzten Abrechnungsbetrugs; NdsOVG, B.v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 - juris Rn. 18, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit; NdsOVG, B.v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 - juris Rn. 2, zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Dieser Zeitpunkt ist auch für die gerichtliche Entscheidung maßgeblich (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 - juris Rn. 15, 16; B.v. 27.5.2020 - 21 CS 20.433 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Angesichts der strikten Rechtsfolge des § 7 Abs. 1 Satz 1 HeilprGDV muss dem mit dem Widerruf bewirkten Eingriff in die Berufsfreiheit bereits bei der Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit hinreichend Rechnung getragen werden, um das Übermaßverbot zu wahren (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 22.03.2024 - 21 ZB 20.2245

    Berufsrecht der Heilpraktiker, Widerruf der Heilpraktikererlaubnis,

    Das materielle Recht sieht ein eigenständiges Wiedererteilungsverfahren vor, in dem alle nachträglichen Umstände Berücksichtigung finden (siehe hierzu BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2021 - 13 A 3028/20
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 21 ZB 18.1807 -, juris, Rn. 16f.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 8 LA 90/21

    Streitwert; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Bei dem Eckwert des Streitwertkataloges handelt es sich um einen "gegriffenen" Wert, der entsprechend dem Grundgedanken des Katalogs, zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung vor allem im Interesse der Beteiligten beizutragen (vgl. Vorbemerkungen z. Streitwertkatalog 2004, NVwZ 2004, 1327), die übliche Spanne von Einkommen aus der betreffenden beruflichen Tätigkeit abdecken soll, und der daher vom Senat in seiner ständigen Festsetzungspraxis bei Verfahren, die die Berufsausübung nichtärztlicher Gesundheitsberufe betreffen, regelmäßig angesetzt wird, unabhängig davon, ob der Betreffende selbstständig bzw. freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt ist (vgl. aus der Senatsrechtsprechung: Senatsbeschl. v. 18.01.2017 - 8 LA 162/16 -, juris, Rn. 17 [Hebamme]; v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris [Rettungsassistent]; v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris Rn. 25 [Hebamme]; v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris u. Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts [Krankenpfleger]; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, BeckRS 2005, 20582 [Altenpflegerin]; zuletzt Beschl. v. 25.8.2022 - 8 LC 110/20 -, n.v. [Gesundheits- u. Krankenpflegerin]; ebenso z.B. auch OVG Bremen, Urt. v. 2.10.2019 - 2 B 229/19 -, juris Rn. 14 [Physiotherapeut]; Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 -, juris Rn. 31 [Hebamme]; v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 -, juris Rn. 24 [Gesundheits- und Krankenpflegerin] u. Urt. v. 2.3.2010 - 21 B 08.3008 -, juris 33 [Altenpfleger]; OVG Thüringen, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 EO 231/19 -, juris Rn. 29 [Krankenschwester]).
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